Finanzamt hilft Unwetteropfern

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Die verheerenden Hochwasser- und Gewitterschäden in den vergangenen Wochen haben nicht nur Bund, Länder und Kommunen zur Mithilfe veranlasst. Auch das Bundesfinanzministerium hat seine Beamten angewiesen, Helfern und Spendern entgegenzukommen, wenn es darum geht, ihre Gelder und Hilfen steuerlich abzusetzen. Bis Ende des Jahres gibt es steuerliche Erleichterungen und vereinfachte Nachweismöglichkeiten, wenn beispielsweise Betriebsinhaber den Geschädigten mit Sachspenden bzw. Arbeitsleistungen unter die Arme gegriffen haben. Auch für die Geschädigten selbst gibt es Erleichterungen, wenn sie ihre Elementarschäden als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Näheres dazu auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums oder bei Ihrem steuerlichen Berater.

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