Beiträge zur Landwirtschaft und Forstwirtschaft

Informationen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten

Übersicht der Artikel für die Kategorie ‘Forstwirtschaft’

Änderungen der Forstbesteuerung jetzt verabschiedet 25.01.2012

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Wie wir Sie in der vorigen Ausgabe von ECOVIS Agrar bereits informiert haben, kommt mit Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 jetzt definitiv die angesprochene Reform der Forstbesteuerung. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen für kleinere Wald- und Forstbesitzer wurden allerdings auf Druck der Verbände noch wesentlich abgemildert.

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Forstbetriebe – Mehr Steuern auf Holzverkäufe 24.08.2011

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Das geplante Steuervereinfachungsgesetz bringt Forstwirten erhebliche Nachteile. Bislang begünstigte Einnahmen aus Holznutzung sollen stärker besteuert werden.

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ECOVIS AGRAR – Ausgabe 03/ 2011 01.08.2011

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Biogasanlagen – Wie sich die EEG-Novelle 2012 auf die Rentabilität von Biogasanlagen auswirkt Betriebsvermögen – Was bei Zwangsentnahmen von Grundstücken nach aktueller Rechtsprechung zu beachten ist Forstbetriebe – Steuerliche Nachteile für Einnahmen aus Holzverkäufen Downloaden Sie diese Ausgabe als PDF-Datei!

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Längere Frist für die Steuererklärung 19.05.2011

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Derzeit laufen die Verhandlungen über das Steuervereinfachungsgesetz 2011. Nach unserem Kenntnisstand gilt es als sicher, dass hierbei die Abgabefrist für die Steuererklärung von Land- und Forstwirten um zwei Monate verlängert wird. weiterlesen

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Finanzverwaltung fährt Landwirten an den Karren 14.01.2011

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Am 1. November wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass beschlossen –mit teilweise erheblichen Mehrbelastungen. Seit Einführung der Mehrwertsteuer in Deutschland ist es ständige Rechtspraxis, dass die Auslegung der Gesetzesvorschriften durch die Finanzverwaltung in amtlichen Umsatzsteuerrichtlinien dokumentiert wird. In diesen Vorschriften, die mit Zustimmung des Bundesrats verfasst werden, wird die Handhabung des Umsatzsteuerrechts

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Ohne Sturmschäden Steuern sparen 18.05.2010

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Mit einem Teil der jährlichen Holzeinnahmen können Forstwirte eine steuerfreie Rücklage bilden und so attraktive Steuer- und Zinsvorteile erzielen. Das Forstschädenausgleichsgesetz (ForstschAusglG), ganz exakt „Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen

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