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Keine höhere Dienstwagensteuer bei Flüssiggasumrüstung 20.08.2011
Kategorien: Allgemein | Kommentare: 0Wer nachträglich eine Gasanlage in seinen Dienstwagen einbaut, muss keine höheren Steuern bezahlen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Grundsatzentscheidung vom 13. Oktober 2010, weil durch den nachträglichen Einbau keine Erhöhung des pauschalen Nutzungswerts eintritt.