Beiträge zur Landwirtschaft und Forstwirtschaft

Informationen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten

Fiskus muss bei krankheitsbedingter Heimunterbringung mitzahlen 19.04.2011

|

Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet werden.



Lesezeichen/ Weitersagen:
| mehr Dienste...

Sie können hier einen Kommentar schreiben:

Name *
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)*
Website