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Fiskus muss bei krankheitsbedingter Heimunterbringung mitzahlen 19.04.2011
Kategorien: Allgemein | Kommentare: 0Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet werden.
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