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Agrar-Steuerfocus: Mit Wirtschaftsüberlassungsverträgen warten! 16.12.2009
Kategorien: Allgemein | Kommentare: 0In einem aktuellen Rundschreiben vertritt die bayerische Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Abzug von dauernden Lasten, die anlässlich des Abschlusses eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags vereinbart worden sind, seit der Neuregelung der Besteuerung von Versorgungsleistungen ab 2008 nicht mehr zulässig ist.
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